AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung und Vertragsschluss
1.1. Diese Geschäftsbedingungen der S.E.T. GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) gelten für alle Verträge, die an Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Waren und/oder Leistungen abschließt. Ein Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ein Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen, beruflichen oder gewerbliche Tätigkeit handelt.
1.2. Lieferungen und Leistungen an den Kunden gleich welcher Art erfolgen ausschließlich zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde durch Erteilung des Auftrags oder Annahme der Leistung anerkennt. Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht wider-sprechen. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3. Angebote von uns sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns oder durch Ausführung der Bestellung zustande. Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und sonstige Bestätigungsschreiben von uns werden vom Kunden als inhaltlich richtig anerkannt, es sei denn, er wider-spricht diesen schriftlich unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Werktagen ab Zugang. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Übergabe der Ware an den Kunden erklärt werden. Die im Angebot enthaltenen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte und Maßangaben sind nur ungefähre Angaben, es sei denn, sie sind speziell als verbindlich gekennzeichnet. Angebotsunterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weiter gegeben werden.
1.4. Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen der Produkte bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Maße, Abbildungen und Zeichnungen dienen allein der Vorinformation des Kunden und bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Angaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmale der Produkte dienen der Illustration und sind nicht verbindlich.
1.5. Soweit im einzelnen etwas Abweichendes nicht ausdrücklich vereinbart ist, gelten ergänzend und in nach-folgender Reihenfolge hinsichtlich des Vertragsinhaltes die Festlegungen und Spezifikationen in den An-gebotsschreiben, die Baupläne und Leistungsbeschreibungen, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuches.
2. Lieferung
2.1. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie mit dem Kunden vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt sind. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung und nach Klärung der technischen Fragen sowie dem Eingang vom Kunden zu stellender Unterlagen und Pläne.
2.2. Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Liefer- oder Transportverzögerungen oder Arbeitskämpfe entbinden uns für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung, soweit sie nicht von uns zu vertreten sind. Lieferfristen verlängern sich um die Dauer der Störung. Falls die Störung länger als 6 Monate dauert, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen insoweit nicht.
2.3. Geraten wir in Verzug, ist der Kunde erst nach Mahnung und Verstreichen lassen einer angemessenen Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bedingungen anders ergibt.
2.4. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug oder hat er sonst eine Verzögerung der Absendung zu vertreten, können wir die Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden lagern. Nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zu Abnahme der Produkte können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Weitere Rechte bleiben unberührt.
2.5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Über-gabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
2.6. Wir sind zu Teillieferungen sowie zu Mehr- und Minderlieferungen +/- 10 % berechtigt. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit aus der Geschäftsbeziehung in Verzug ist, ruht unsere Lieferverpflichtung. Bei Abrufaufträgen ist die Gesamtmenge binnen 12 Monaten abzunehmen.
2.7. Sofern etwas Abweichendes nicht vereinbart ist, gilt unsere Lieferung und Leistung spätestens mit der Ingebrauchnahme als abgenommen. Wir sind berechtigt, die Abnahme von Teilleistungen zu verlangen. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung an den Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde durch verweigerte Annahme sein Widerrufsrecht ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hat.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Alle Preise werden nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste berechnet, sofern etwas Abweichendes nicht vereinbart ist oder sich unmittelbar aus der Auftragsbestätigung ergibt. Sie verstehen sich ab unserem Werk zuzüglich Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer. Liegen zwischen Abschluss und Lieferung mehr als 4 Monate, so sind wir im Rahmen billigen Ermessens berechtigt, einen Aufschlag entsprechend unserer Kostensteigerung bis zur Lieferung zu verlangen.
3.2. Zahlungen sind vorbehaltlich abweichender vertraglicher Vereinbarung durch den Kunden zu leisten innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsstellung mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung netto ohne Abzug.
3.3. Bei Zahlungen durch Überweisung, Scheck oder Wechsel gilt der Wertstellungstag als Stichtag des Ein-gangs. Schecks und Wechsel werden von uns nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Scheck- und Wechselspesen angenommen.
3.4. Überschreitet der Kunde das Zahlungsziel, kommt er in Zahlungsverzug. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
3.5. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. In diesen Fällen können wir auch ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist.
3.6. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3.7. Bei nachträglichen Änderungen der Ausführung oder Konstruktion sowie der Maße gegenüber unserem Angebot oder dem Bestätigungsschreiben sei es auf Grund des Wunschs des Kunden, technischer Zwangsläufigkeiten, unvorhergesehener Erschwernisse oder sonstiger, von uns nicht zu beeinflussender Umstände, sind wir berechtigt, zusätzlichen Aufwand dem Kunden nachzuberechnen.
3.8. Unsere Ansprüche auf Bezahlung verjähren in fünf Jahren.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Gegenüber Verbrauchern behält sich der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
4.2. Gegenüber Unternehmern behält sich der Verkäufer bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
4.3. Der Kunde darf die Produkte nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Vereinbarung eines entsprechendes Eigentumsvorbehalts veräußern, wobei er uns bereits hiermit die daraus resultierenden Forderungen in Höhe der offenen Forderungen von uns sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt abtritt. Die-se Befugnis ist widerruflich. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unter-nehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
4.4. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Produkte überträgt der Kunde schon jetzt in Höhe des Preises der Vorbehaltsprodukte das Eigentum zur Sicherheit an uns und verwahrt den Gegenstand unentgeltlich für uns. Die Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware übernimmt der Kunde für uns, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
4.5. Soweit der Wert der Sicherheiten von uns den Nennwert der offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Verlangen Sicherheiten freigegeben.
4.6. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Vorbehalt des Eigentums gelieferten Produkte oder die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung hieraus entstehenden Gegenstände gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Feuer-, Einbruchs- und Wassergefahren ausreichend zu versichern und sie pfleglich zu behandeln.
5. Gewährleistung
5.1. Ist der Kunde Unternehmer, muss er die Lieferung sofort nach Erhalt überprüfen und etwaige Beanstandungen sowie offene oder versteckte Mängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich anzeigen, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt bzw. nach Entdeckung. Der Kunde verliert Gewährleistungs- und Ersatzansprüche hinsichtlich fehlender garantierter Eigenschaften, wenn er die Lieferung nicht sofort nach Erhalt, spätestens vor Bearbeitung, Verbrauch, Gebrauch, Einbau oder Weiterveräußerung überprüft und uns Beanstandungen nicht innerhalb von einer Woche schriftlich mitteilt. Nach Ablauf dieser Frist sind sämtliche Gewährleistung- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Zulässige Toleranzen begründen keinen Mangel.
5.2. Liegt ein dringender Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern hier nichts Abweichendes geregelt ist. Für Unternehmer begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Mängelansprüche, der Verkäufer hat die Wahl der Art der Nacherfüllung, Verjährungsfrist für Mängel beträgt bei neuen Waren ein Jahr ab Gefahrübergang. Bei gebrauchten Waren sind Rechte und Ansprüche wegen Mängel für Unternehmer grundsätzlich ausgeschlossen und die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängel Haftung an Ersatzlieferung erfolgt.
5.3. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren zwei Jahre ab Ablieferung der Ware an den Kunden, bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden.
5.4. Für Unternehmer und Verbraucher gilt, dass die vorstehenden Haftungs- und Verjährungsbestimmungen sich nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche beziehen, die der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften wegen Mängel im Rahmen der Haftung des Verkäufers geltend machen kann.
5.5. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer auf dessen Kosten zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen.
5.6. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
5.7. Weitere Ansprüche, insbesondere wegen Folgeschäden, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Alle Schadensersatzansprüche, auch aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung und insbesondere aus Produkthaftung oder sonstigen Rechtsgründen bestehen gegen uns, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden und die Pflichtverletzung auf unserer Betriebsorganisation beruht. Diese Ansprüche verjähren in sechs Monaten, wobei die Verjährungsfristen mit der Auslieferung beginnen. So-fern für uns eine Verpflichtung zur Haltung von Ersatzteilen besteht, ist diese auf die Dauer von 5 Jahren nach Lieferung beschränkt.
6. Haftung
6.1. Der Verkäufer haftet für den Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen, deliktischen und gesetzlichen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
6.2. Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.3. Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht in vorgenannter Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
6.4. Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
6.5. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
7. Allgemeine Bestimmungen
7.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.